Das Leben der 7jährigen Rottweilerhündin Emma hatte am Mittwoch, 21. März durch falsche Zufütterung von außen beinahe ein Ende.
Am Nachmittag erkannte Emma’s aufmerksame Gassigeherin, dass es der schwarzen Rottweilerdame gar nicht gut geht. Die Hündin war extrem energielos und sehr blass. Ihr Rumpf war enorm aufgebläht.
Zum Glück nahm die Tierklinik in Esslingen Emma sofort zur Behandlung auf. Nach aufwändigen und teilweise komplizierten Untersuchungen erkannten die Tierärzte zwei größere Fremdkörper in Emmas Magen, die einen Verschluss ausgelöst haben. Eine Not-Operation wurde sofort eingeleitet.
Zwei große Fleischbrocken kamen dabei zum Vorschein. Diese bestanden hauptsächlich aus zähem Knorpel. Diese musste Emma am Stück schlucken, denn Knorpel sind schwer zu verkleinern und zu verdauen.
Emma hat die Operation überstanden. Zwei Tage und Nächte musste sie stationär in der Klinik bleiben. Noch ist sie sehr schwach.
Die Tierschützer sind aufgebracht: Im Tierheim ist die Zufütterung der Hunde durch Besucher und Gassigeher verboten. Die Vermutung liegt nahe, dass Emma das Fleisch von Personen außerhalb des Tierheims erhalten hat. Dies ist ein Leichtes: Das Gehege, das Emma sich mit ihrem Partner Bruno teilt, liegt direkt am Nymphaeaweg. Auch wurden schon öfters Personen mit großen Tüten beim Füttern von außen ertappt.
Ob falsch verstandene Tierliebe, unüberlegte Handlungen oder andere Gründe: Jede zusätzliche Fütterung gefährdet das Leben und die Unversehrtheit der Tiere im Tierheim. Alle Tiere werden sachgemäß und ausreichend mit Futter versorgt. Nach Absprache mit den Tierpflegern erhalten die Hunde gelegentlich auch Leckerlis und Kauknochen.
Zusätzliches Verabreichen von Futter ohne Absprache mit den Tierpflegern birgt hohe Gefahren wie Unverträglichkeiten, Allergien bis hin zum Tod, Magendrehung- und Verschluss von Darm/Magen und mehr. Des Weiteren kann Futter bei manchen Hunden Aggressionen auslösen, die wiederum zu Verletzungen unter den Tieren führt.
Der Tierschutzverein weist darauf hin, dass jegliche, unabgesprochene Fütterung der Tiere von außen strengstens verboten ist. Widerhandlungen dazu werden zukünftig strafrechtlich verfolgt.
Dem Tierschutzverein entstehen jetzt auch zusätzliche Kosten durch die Untersuchung und Operation. Wer Emma helfen möchte, kann gerne auf das Konto 107941 (IBAN DE14 6115 0020 0000 1079 41) bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen (BLZ 611 500 20 bzw. BIC ESSLDE66XXX) eine Spende mit dem Hinweis „Not-Operation für Emma“ überweisen.